Clearinggebühren

Clearinggebühren sind die von der E-Control Austria festgesetzten Gebühren, die von den Bilanzgruppenverantwortlichen an APCS zu entrichten sind. 1

Jeder Bilanzgruppenverantwortliche hat je nach der Höhe und der Art des Energieumsatzes in seinen Bilanzgruppen jedes Monat eine Clearinggebühr an APCS zu entrichten; die aktuellen Gebührensätze betragen:

  • EUR 0,0887 pro MWh für jeden gebührenpflichtigen Verbrauchsumsatz 2, und
  • EUR 0,0079 pro MWh für jeden gebührenpflichtigen Handelsumsatz 3.

1 ACHTUNG: Die aktuellen Clearinggebühren ergeben sich aus der zehnten Novelle der Clearinggebühr-Verordnung, die mit 01.10.2023 in Kraft getreten ist.

2Der „gebührenpflichtige Verbrauchsumsatz“ entspricht der Summe der Verbrauchszählwerte auf der Sollseite einer Bilanzgruppe.

3Der „gebührenpflichtige Handelsumsatz“ errechnet sich aus dem Gesamtenergieumsatz 4 abzüglich des Verbrauchsumsatzes einer Bilanzgruppe.

4Der "Gesamtenergieumsatz" einer Bilanzgruppe ist die Summe der Sollseite (verkaufte Energie [Verkaufsfahrpläne], Verbrauch [Verbrauchszählwerte] und gelieferte Ausgleichsenergie) - diese entspricht der Summe der Habenseite (eingekaufte Energie [Einkaufsfahrpläne], Erzeugung [Erzeugungszählwerte] und bezogene Ausgleichsenergie).