Bilanzgruppenverantwortlicher (BGV)
Für die Registrierung als Bilanzgruppenverantwortlicher übermitteln Sie bitte folgende Unterlagen im Original:
- Formular B firmenmäßig gezeichnet
- Formular C firmenmäßig gezeichnet
- Formular G firmenmäßig gezeichnet
- Firmenbuchauszug (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate; bei Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Österreichs notariell beglaubigt und gegebenenfalls in deutscher oder englischer Übersetzung)
- SEPA-Firmenlastschrift-Mandat - das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat wird Ihnen nach Eingang Ihrer Registrierungsunterlagen bei APCS zugesandt.
- aktuelle Geschäftsberichte der letzten beiden Geschäftsjahre
- prognostizierter Jahresenergieumsatz der BG
Nach Einreichung werden die Anträge seitens APCS auf Vollständigkeit und formelle Fehler geprüft; die Registrierungsdaten werden in die Clearingplattform aufgenommen und die Zugangsdaten werden an den Antragsteller versandt.
Die beigelegten Geschäftsberichte sowie der Auszug aus dem Firmenbuch werden an die Oesterreichische Kontrollbank AG übermittelt, die die Bonitätsprüfung durchführt und das Risikomanagement abwickelt. APCS informiert den Antragsteller über die Höhe der zu hinterlegenden Sicherheiten und übermittelt ihm einen Vertrag in zweifacher Ausfertigung, der firmenmäßig gezeichnet an APCS rückzusenden ist. Weiters sind ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zugunsten von APCS auszustellen und die geforderten Sicherheiten zu hinterlegen.
Ebenso ist ein Nachweis für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen notwendig. Dafür sind Datentests entwickelt worden, die wir gemeinsam mit Ihnen durchführen.
Der Antragsteller sollte auch die Energie-Control Austria, sowie den Regelzonenführer Austrian Power Grid AG über die beabsichtigte Zulassung als Bilanzgruppenverantwortlicher informieren, da auch bei diesen Stellen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Sind alle Voraussetzungen zur Registrierung erfüllt, so bekommt der Bilanzgruppenverantwortliche die „Green Card“ und ein Exemplar des nun von APCS gegengezeichneten Vertrags zugesandt.
Dieser Vertrag ist der Energie-Control Austria vorzulegen, die dann die Erlaubnis für die Teilnahme am österreichischen Strommarkt erteilt.
Nach dem positiven Bescheid der Energie-Control Austria erfolgt die Freischaltung als Bilanzgruppenverantwortlicher im Netz der Regelzone APG.
Der Markteintritt erfolgt zum nächsten Monatsersten.