Registrierung
Marktteilnehmer werdenIhre Teilnahme am liberalisierten österreichischen Strommarkt ist jederzeit möglich.
Voraussetzung um als Händler oder Lieferant tätig zu werden ist lediglich die Registrierung bei APCS, bei der Energie-Control Austria und bei Austrian Power Grid AG.
Die Mitarbeiter der APCS begleiten Sie bei Ihrem Registrierungsprozess, schulen Sie ein und nehmen gemeinsam mit Ihnen alle Einrichtungen im System vor.
1. Schritt - Antrag auf Registrierung
Um in der Regelzone APG als selbständiger Stromhändler auftreten zu können, müssen sich in- und ausländische Interessenten zuerst als Bilanzgruppenverantwortliche (BGV) bei APCS registrieren lassen und eine Bilanzgruppe (BG) einrichten.
Der Antragsteller sollte auch die Energie-Control Austria, sowie den Regelzonenführer Austrian Power Grid AG über die beabsichtigte Zulassung als Bilanzgruppenverantwortlicher informieren, da auch bei diesen Stellen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
2. Schritt - Antragsbearbeitung
Nach Einreichung werden die Anträge von APCS auf Vollständigkeit und formelle Fehler geprüft und außerdem werden die Registrierungsdaten in unsere Datenbank eingetragen.
3. Schritt - Sicherheitenberechnung
Die übermittelten Geschäftsberichte sowie der Auszug aus dem Firmenbuch werden an die Oesterreichische Kontrollbank AG weitergereicht, die die Bonitätsprüfung durchführt und das Risikomanagement abwickelt.
APCS informiert den Antragsteller über die Höhe der zu hinterlegenden Sicherheiten und übermittelt ihm einen Vertrag in zweifacher Ausfertigung, der firmenmäßig gezeichnet an APCS rückzusenden ist. Weiters ist eine Einzugsermächtigung zugunsten von APCS auszustellen und die geforderten Sicherheiten zu hinterlegen.
4. Schritt - Datentest
Ebenfalls ist ein Nachweis für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen zur Registrierung notwendig; hierfür sind Datentests entwickelt worden, die wir gemeinsam mit Ihnen durchführen.
5. Schritt - Green Card und Aktivierung
Hat der Antragsteller alle Voraussetzungen zur Registrierung als Bilanzgruppenverantwortlicher erfüllt, so erhält er die „Green Card“ und ein Exemplar des nun von APCS gegengezeichneten Vertrags zugesandt.
Dieser Vertrag ist vom Antragsteller der Energie-Control Austria vorzulegen, die die Erlaubnis für die Teilnahme am österreichischen Strommarkt erteilt.
Nach positivem Bescheid der Energie-Control Austria erfolgt die Freischaltung als Bilanzgruppenverantwortlicher im Netz der Regelzone APG.
Der Markteintritt kann jeweils nur zum Monatsersten erfolgen.