Risikomanagement
Das Risikomanagement dient der Vermeidung von finanziellen Schäden bei Zahlungsausfällen von registrierten Marktteilnehmern. Sämtliche Bilanzgruppenverantwortliche haben daher auf Basis ihrer Gesamtumsätze variable Sicherheiten und Basissicherheiten zu hinterlegen, wobei erstere zur Abdeckung von Zahlungsausfällen des jeweiligen BGV herangezogen werden. Die Höhe der Sicherheitenanforderungen hängt u. a. vom Ergebnis der durch die OeKB durchgeführten Bonitätsprüfung zur Beurteilung der Finanzsituation (zuerst im Registrierungsverfahren und danach auf jährlicher Basis) ab.
Basissicherheiten dienen zur Deckung der Zahlungsausfälle des BGV. Darüber hinaus dienen sie im Rahmen einer Solidarhaftung auch als kollektive Sicherstellungen für Zahlungsausfälle, die durch die Sicherheiten des einzelnen Marktteilnehmers nicht gedeckt sind.
Mit diesem doppelten Sicherheitenkonzept sollen möglichst alle Risiken in Zusammenhang mit auftretenden Zahlungsausfällen einzelner Marktteilnehmer abgedeckt werden.
Die inhaltliche Überprüfung des bestehenden Konzeptes zur Risikoabsicherung wird von APCS kontinuierlich überprüft und verbessert.