Regelwerk
Bilanzgruppenmodell
Das Bilanzgruppenmodell ist die Grundlage des liberalisierten österreichischen Energiemarktes.
Die Einführung des Bilanzgruppenmodells, die Trennung von Handel und Vertrieb einerseits und Netzbetrieb andererseits, gehörten zu den grundsätzlichen Änderungen in der Struktur der österreichischen Energiewirtschaft. In Österreich wurden Rahmenbedingungen geschaffen, die sich am skandinavischen Bilanzgruppenmodell orientierten.
Dieses Modell muss im Wesentlichen folgende Anforderungen erfüllen:
- Sicherstellung der Bilanzierung der tatsächlichen Einlieferungen in sowie der Entnahmen aus dem Netz
- Bereitstellung von Ausgleichsenergie, zur Abdeckung der Differenz von prognostizierten und tatsächlichen Stromentnahmen bzw. Einlieferungen in das Netz
- Einrichtung eines Systems zur Abrechnung der Ausgleichsenergie und ähnlicher Dienstleistungen
Damit ein derartiges System umgesetzt werden kann, ist neben den erwähnten Maßnahmen zur Entflechtung von Erzeugung und Stromhandel sowie der Verteilung und Übertragung die Zusammenfassung von Verbrauchergruppen und Erzeugergruppen zu Bilanzgruppen erforderlich.
Marktakteure
Der liberalisierte Strommarkt ist durch das Auftreten neuer Marktakteure mit unterschiedlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten charakterisiert, die das Funktionieren des Strommarktes gewährleisten:
- Netzbetreiber – darunter werden die Betreiber von Übertragungs- und Verteilnetzen verstanden. Im Verteilnetz erfolgt der Transport von Elektrizität mittlerer oder niedriger Spannung zwecks Stromversorgung der Kunden. Das Übertragungsnetz ist ein Hochspannungsverbundnetz, das dem überregionalen Stromtransport dient.
- Regelzonenführer – dieser ist für die Leistungs-Frequenzregelung in einer Regelzone verantwortlich, wobei diese Funktion auch von einem dritten Unternehmen wahrgenommen werden kann. In Österreich ist die APG - Austrian Power Grid AG als Regelzonenführer tätig.
- Bilanzgruppe – darunter wird die Zusammenfassung von Lieferanten und Kunden zu einer virtuellen Gruppe, innerhalb derer ein Ausgleich zwischen Stromaufbringung und Stromabgabe erfolgt, verstanden. Der Vertreter der Bilanzgruppe gegenüber den anderen Marktteilnehmern ist der Bilanzgruppenverantwortliche.
- Verrechnungsstelle für Transaktionen und Preisbildung für die Ausgleichsenergie: Die Verrechnungsstelle ist eine Einrichtung, die anhand der von den Netzbetreibern und Marktteilnehmern zur Verfügung gestellten Daten, die Berechnung der Ausgleichsenergie vornimmt, den Preis für die Ausgleichsenergie ermittelt und die Bilanzgruppen in organisatorischer und abrechnungstechnischer Hinsicht verwaltet. In Österreich ist eine Verrechnungsstellen für die Regelzone APG, Tirol und Vorarlberg eingerichtet. Der Betreiber einer Verrechnungsstelle ist der Bilanzgruppenkoordinator.
Hier finden sie die Allgemeinen Bedingungen sowie die Anhänge in der aktuellen Fassung und in der jeweils vorangegangenen Version.