Sekundärregelung
Beschreibung Sekundärregelung
Die Sekundärregelung wird automatisch aktiviert, damit die Primärregelung entlastet und frei wird, um ihre Funktion zum Netzausgleich wieder erfüllen zu können. Die Sekundärregelung wird dann aktiviert, wenn die Beeinflussung des Netzes länger als 30 Sekunden dauert oder angenommen wird, dass sie länger als 30 Sekunden dauern wird. Davor wird ein Überschuss bzw. Defizit im Netz nur durch die Primärregelung ausgeglichen.
Das erforderliche Ausmaß der Sekundärregelung ist abhängig von der Größe der Regelzone und der Verfügbarkeit von Kraftwerken in der Regelzone. Die Sekundärregelung muss in der Lage sein, den Ausfall des größten Kraftwerksblocks in der Regelzone auszugleichen. In der Regelzone APG wird der größte Kraftwerksblock durch die Sekundärregelung in Kombination mit der Tertiärregelung abgedeckt.
Der Leistungspreis der Sekundärregelung wird den Stromerzeugern mit einer installierten Engpassleistung über 5 MW gemäß der Systemnutzungsentgelte-Verordnung (SNE-VO) verrechnet. Diese Tarifkomponente wird Systemdienstleistung genannt. Die aktuelle SNE-VO ist auf der Website des österreichischen Regulators unter www.e-control.at zu finden.
Die Kosten für die erbrachte Sekundärregelenergie werden als Teilkomponente der gesamten Ausgleichsenergie von APCS verursachergerecht an die Bilanzgruppen weiterverrechnet.
Ausschreibungsverfahren
Seit 1.Jänner 2012 wird der Markt für Sekundärregelung von Austrian Power Grid AG organisiert.
APCS ist für die Verrechnung der Sekundärregelenergie verantwortlich und stellt auch sämtliche Informationen zu den Ausschreibungen (Angebotsübersicht, abgerufene Angebote, Ausschreibungsdetails,...) für alle registrierten Sekundärregelenergieanbieter in der APCS-Clearingplattform zur Verfügung.